Das neue Bundesteilhabegesetzes (BTHG) soll Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz wirkt sich auch auf das Beratungsangebot zur medizinischen Rehabilitation aus. Dementsprechend wurde nun die Rehabilitationsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angepasst. Danach kommt Ärzten und Psychotherapeuten eine wachsende Bedeutung zu.
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