Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen am Check-up 35 beschlossen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Demnach wurde das Untersuchungsintervall angepasst. Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben demnach künftig nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung. Neu ist auch, dass auch jüngere Versicherte zwischen dem 18. und
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