Sichtbare und gelebte Qualität in Bayern

Unsere Kliniken für Psychosomatik und Private Psychiatrie

Akut Klinik in Bayern

Unterschied  einer psychosomatischen Krankenhausbehandlung und einer psychosomatischen Rehamaßnahme

Ein psychosomatischer Patient der krisenhaft gefährdet ist und schnellstmögliche, fachkompetente sowie psychotherapeutische Behandlung und Unterstützung bedarf, benötigt eine psychosomatische Krankenhausbehandlung. Oftmals wird diese auch als Akut Psychosomatik bezeichnet.

Das Ziel einer psychosomatischen Krankenhausbehandlung ist die sofortige psychotherapeutische Krisenintervention. Dabei sollen größere Schäden und Risiken vermieden werden und dem psychosomatischen Patienten zu ermöglichen, möglichst bald in seiner gewohnten Umgebung ambulant weiterbehandelt werden zu können.

Psychologische Beratung in der Akutklinik Fachklinik Sankt Lukas

Psychosomatische Akutklinik

Um dieses gewährleisten zu können bieten wir im psychosomatischen Krankenhaussetting eine hohe Anzahl an ärztlicher, pflegerischer und psychotherapeutischer Behandlung mit einem speziell dafür vorgesehenen Therapieplan an.
In besonderen Fällen wird der behandelnden Facharzt spezielle Medikamente verordnen. Dies dient einer schnelleren und effizienteren Heilung Ihres Krankheitsbildes. Selbstverständlich in Kombination mit psychotherapeutischen Einzelgesprächen.

Sie brauchen sofort Hilfe in einer Akutklinik? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder rufen Sie uns an.

Entlassmanagement

Bei der Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus sind ab 1. Oktober 2017 die Verantwortungen klar geregelt.

So sind Krankenhäuser verpflichtet, für Patienten, die sie stationär, teilstationär oder mit stationsäquivalenten Leistungen behandeln, ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen. Ausgangspunkt ist der individuelle Bedarf des Patienten.

Das Krankenhaus muss feststellen, ob und welche Unterstützung ein Patient nach dem Krankenhausaufenthalt benötigt, sodass Antrags- beziehungsweise Genehmigungsverfahren bei der Feststellung eines neuen oder geänderten Versorgungsbedarfs eingeleitet werden können, noch während sich der Patient in Behandlung befindet. Das betrifft unter anderem die Bereiche Pflege, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation, Hilfsmittel, häusliche Versorgung sowie genehmigungspflichtige Leistungen der erforderlichen Anschlussversorgung und im Rahmen der Übergangsversorgung (Kurzzeitpflege). Dazu nimmt das Krankenhaus Kontakt zur Krankenkasse, bei Bedarf auch zur Pflegekasse auf.

Bei den weiterbehandelnden Ärzten, Therapeuten, Rehabilitations-Einrichtungen oder Pflegeheimen und -diensten sollen die relevanten Informationen – unter Einhaltung des Datenschutzes – bereits zum Zeitpunkt der Entlassung vorliegen. Auch der Patient erhält diese Informationen am Entlasstag in Form eines Entlassbriefes.

Klinikärzte können Verordnungen ausstellen

Bei Bedarf sollen Krankenhäuser Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu sieben Tage verordnen können. Das Verordnungsrecht ist auf das Entlassmanagement begrenzt. Bei Arzneimitteln dürfen die Kliniken nur die kleinste Packung gemäß der Packungsgrößenverordnung (N1-Packung) verschreiben. Auch können sie für eine Woche nach der Entlassung die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Bei allen Verordnungen gelten für Krankenhäuser die gleichen Regeln wie für die Vertragsärzte. Dazu zählen auch die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und die Pflicht, für die Bedruckung der Formulare nur zertifizierte Softwareprodukte einzusetzen.

Krankenkassen sollen Patienten und Kliniken unterstützen

Auch Krankenkassen sollen sich stärker am Entlassmanagement beteiligen. Sie müssen die Krankenhäuser bei Bedarf dabei unterstützen, die Versorgung für die Zeit nach der Entlassung zu organisieren. Hierz stellt die Krankenkasse zu Geschäftszeiten die telefonische Erreichbarkeit sicher.

Unser Entlassmanagement/Sozialdienst erreichen Sie unter der Telefonnummer 08532-7960 oder per Email unter apeters@fachklinik-sankt-lukas.de