
Neu ist auch, dass auch jüngere Versicherte zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr einmalig den Check-up erhalten können. Dabei sind Blutuntersuchungen nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen, schreibt die KBV. Der G-BA hat damit eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.
Blick auf kardiovaskuläre Risiken
Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung werden der KBV zufolge künftig noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und bewertet, um Erkrankungen rechtzeitig vorbeugen zu können. So sollen mittels Risk-Charts kardiovaskuläre Risiken systematisch erfasst werden, wenn dies aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Je nach Ergebnis erfolgt im Anschluss eine Beratung, wie das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung minimiert werden kann.
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Neue Impfanamnese
Zum Check-up gehören weiterhin neben der Anamnese eine körperliche Untersuchung, das Messen des Blutdrucks, eine Untersuchung des Urins sowie die Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte. Dabei wird künftig ein vollständiges Lipidprofil erstellt – bestehend aus Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin sowie Triglyceriden. Neu ist ferner eine Impfanamnese.
Vereinbart wurde auch, dass Ärzte die Ergebnisse des Check-ups nicht mehr auf dem Formular 30 („Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung“) dokumentieren müssen. Die Dokumentation erfolgt künftig ausschließlich in der Patientenakte.
Das Bundesgesundheitsministerium prüft zunächst den Beschluss. Bei Nichtbeanstandung tritt er am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Dann hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um die Vergütung festzulegen. Erst danach haben Versicherte Anspruch auf die überarbeitete Gesundheitsuntersuchung.
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