Erstes Kennenlernen in der Klinik für Psychosomatik
Sie möchten sich persönlich von unserer Klinik für Psychosomatik überzeugen? Besuchen Sie uns vorab in unserer Klinik in Bad Griesbach in Bayern.
Erleben Sie die familiäre Atmosphäre unserer Klinik und stellen Sie uns persönlich all Ihre Fragen. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch zuvor an. Telefonnummer 08532-7960
So finden gesetzlich versicherte den schnellsten Weg in unsere Klinik
Aufgrund Ihrer Angaben, werden Ihre Befunde von unseren Fachärzten in der Klinik Sankt Lukas auf Kontraindikationen, die einen Aufenthalt in unserer Klinik nicht möglich machen würden, geprüft.
Nach erfolgreicher positiver Überprüfung Ihrer Unterlagen, erhalten Sie von uns einen positiven Bescheid über die Aufnahme in unsere Klinik für Psychosomatik, im schönen Bayern.
Folgende Unterlagen benötigen wir zu Ihrer Aufnahme in die Klinik für Psychosomatik
Befundbericht
Einen ärztlichen oder therapeutischen Befundbericht
Unser Tipp: Erhältlich bei dem behandelnden Arzt oder Therapeut
Einwilligung ins Aufnahmemanagement
Bitte füllen Sie die Einwilligung in das Aufnahmemanagement (Datenschutz) aus. Erst nach Erhalt dieses Schreibens, kann mit dem Aufnahmemanagement der Klinik begonnen werden, vielen Dank für Ihr Verständnis.
Einwilligung in das Aufnahmemanagement
Aufnahmefragebogen
Eine Darstellung Ihrer Person, Symptome und Therapieerwartungen aus persönlicher Sicht
Unser Tipp: Fragebogen erhalten Sie auf telefonische Anforderung bei uns oder unter:
- Aufnahmefragebogen
- Aufnahmefragebogen Arzt
- Persönlicher Medikationsplan
Kostenübernahmeerklärung
Die schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer Kranken- oder Rentenversicherung
Unser Tipp: Die Kostenübernahmeerklärung muss beim zuständigen Kostenträger durch Ihren Arzt beantragt werden.
Wenn Ihr Kostenträger die Rentenversicherung ist, können Sie über eine Einzelfallentscheidung zu uns in die Klinik gelangen. Hier ist der Antrag für die Deutsche Rentenversicherung für Sie zum Download.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne unter info@fachklinik-sankt-lukas.deoder telefonisch unter 08532-7960
Wer zahlt was?
Krankenkasse, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften
Die Kosten für eine stationäre psychosomatische Rehabilitation tragen die gesetzliche Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften.
Sie müssen einen Betrag von 10 € pro Tag zahlen. (Eine Befreiung für die Zuzahlung können Sie, wenn nötig, bei Ihrem Kostenträger erlagen)
Extrakosten:
Telefonkosten je Einheit: EUR 0,10 € (Grundgebühr pro Tag 0,50 €)
Versicherungsrechtlicher Status
Die Fachklinik St. Lukas ist Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Klinik steht unter ständiger ärztlicher Leitung, verfügt über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten.
Rehabehandlung in der Klinik für Psychosomatik
Mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag nach §111 SGB V mit der Arbeitsgemeinschaft der Bayrischen Krankenkassenverbänden.
Beihilfe
Die Klinik ist nach § 30 GWO als beihilfefähig anerkannt und entspricht den Bestimmungen des §6 Abs. 1 und § 7 Abs. 4 der Beihilfeverordnung.
Rentenversicherung
Wenn Ihr Kostenträger die Rentenversicherung ist, können Sie über eine Einzelfallentscheidung zu uns in die Klinik gelangen. Verwenden Sie dazu das Formular der
…weiter Weg
Sie reisen von weiter weg an, dann übernachten Sie doch zuvor eine Nacht ganz in unserer Nähe im AktiVital Hotel in Bad Griesbach in Bayern. Das wundervolle AktiVital Hotel befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Klinik für Psychosomatik und Private Psychiatrie in der herrlichen Landschaft der bayerischen Golf- und Thermenregion am Fuße des bayerischen Waldes.
Unterkunft für Angehörige im Hotel
Gegenüber der Klinik finden Sie das AktiVital Hotel. Genießen Sie die Angebote im AktiVital Hotel Bad Griesbach.
So gelangen Sie in Ihre Wunsch – Klinik
Für Ihren Behandlung kann es von großer Bedeutung sein, in welcher Klinik Sie behandelt werden. Krankheitsspezifische Spezialisierungen, langjährige und kompetente Erfahrung mit Ihrem Krankheitsbild, besondere Therapiekonzepte, aber auch Lage der „Wunsch-Klinik“, können dabei wesentliche Auswahlkriterien für Sie sein.
Kann ich mir eine „Wunsch- Klinik“ selbst aussuchen?
Ja, das können Sie! Der Gesetzgeber hat die Selbstbestimmung, Eigenverantwortlichkeit und Teilhabe der Patienten im Sozialgesetzbuch IX gestärkt. Ihnen wird nach dem SGB IX § 9, ein Wunsch- und Wahlrecht eingeräumt, mit dem Sie sich selbst Ihre „Wunsch- Klinik“ auswählen können, in der Sie sich behandeln lassen wollen.
Auszug aus dem § 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen; im Übrigen gilt § 33 des Ersten Buches.
Wie komme ich zur meiner „Wunsch- Klinik“?
Ihr Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung) muss Ihren berechtigten Wünschen zur Wahl Ihrer Klinik entsprechen.
Unser Tipp: Sie sollten bei Ihrem Antrag auf eine Behandlung (Anschlussrehabilitation oder Rehabilitationsmaßnahme) Ihre „Wunsch- Klinik “ nennen und Ihre Auswahl begründen.
Das Musterformular können Sie sich hier gerne downloaden: