So ähnlich könnte ein Gespräch über eine psychosomatische Rehabilitation ablaufen, wenn nicht klar ist, worum es eigentlich geht. Daher die Frage: Was bedeutet „Reha“ genau? Hat das überhaupt etwas mit Urlaub zu tun?
Reha ist eine Abkürzung für Rehabilitation. Das kommt aus dem Lateinischen, zusammengesetzt aus der Silbe „re-“ – also „zurück-“ oder „wieder-“ – und dem Wort „habilitare“ – zu Deutsch „ermöglichen“. Durch eine psychosomatische Reha soll also etwas „wieder ermöglicht“ werden.
Gemeint ist damit die „Wiederherstellung von körperlichen Funktionen, Organfunktionen und gesellschaftlicher Teilhabe“ (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Reha), und das in ganz unterschiedlichen Bereichen. So ist z.B. nach einem Herzinfarkt eine Reha im Bereich der Kardiologie dringend notwendig, oder nach einem Schädel-Hirn-Trauma kann eine neurologische Reha angezeigt sein. Eine Form von Rehabilitation, die gerade in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, ist die psychosomatische Reha.
Psychosomatik beschreibt die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen psychischer und körperlicher Verfassung. Wer also eine Reha in einer psychosomatischen Klinik antritt, wird sowohl psychologisch-psychotherapeutisch als auch ärztlich behandelt, so z.B. beim gemeinsamen Auftreten von Depressionen und körperlichen Schmerzen. Daher gibt es in psychosomatischen Kliniken ein vielfältiges Programm mit unterschiedlichen Angeboten aus Psychotherapie, Physiotherapie und anderen Fachbereichen, z.B. Ergotherapie oder Sozialberatung.
In vielen Fällen findet die Reha in einer psychosomatischen Klinik statt, die mehr oder weniger weit vom Wohnort entfernt ist und dauert in der Regel mindestens drei oder vier Wochen. Man kommt also für eine ganze Weile aus seinem gewohnten Umfeld heraus, wird komfortabel untergebracht und muss sich auch nicht um die Hausarbeit kümmern. Da mag der Gedanke an Urlaub schon mal aufkommen. Allerdings ist das Ziel einer psychosomatischen Rehabilitation nicht ausschließlich die Erholung, wie bei einer sogenannten „Kur“.
Da jeder Reha-Aufenthalt von einem Kostenträger, z.B. einer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger finanziert wird – auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX) –, wünschen diese sich ebenfalls sichtbare Erfolge. Was in diesem Fall einen Rückgang der Arbeitsunfähigkeitszeiten bedeutet. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit – also, wie oben beschrieben, ein „Wieder-Ermöglichen“ des Arbeitens – ist ein wichtiges Ziel für die Rehabilitation, das allerdings nicht immer vollständig erreicht werden kann. Deshalb sind auch Nachsorgemaßnahmen, sogenannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ oft von Bedeutung, wie z.B. stufenweise Wiedereingliederungen in den Arbeitsprozess oder Erwerbsminderungsrente. Diese können im Anschluss an eine psychosomatische Reha, je nach Leistung, direkt durch die psychosomatische Klinik eingeleitet oder jedenfalls empfohlen werden.
Eine psychosomatische Reha kann also auch neue Möglichkeiten eröffnen – oder gar einen Neuanfang einläuten. Denn nicht nur beruflich, sondern auch in Bezug auf private Probleme können durch den Abstand von zu Hause und unterschiedliche Blickwinkel auf die Situation neue Wege gebahnt werden. Und nicht zuletzt können neue Kontakte und das Gefühl, akzeptiert und verstanden zu werden, das psychische und körperliche Wohlbefinden verbessern.
Was also für Außenstehende wie „Urlaub“ oder eine „Auszeit“ erscheinen mag, ist weit mehr als das, und die Umstände, die eine psychosomatische Reha notwendig machen, sind in der Regel nicht die glücklichsten. Sollte für Sie eine psychosomatische Reha angezeigt sein, erfragen Sie wichtige Informationen über die Beantragung sowie geeignete psychosomatische Kliniken am Besten bei ihrem Hausarzt, beim Facharzt für Psychiatrie, Psychosomatik, psychosomatische Medizin oder Psychotherapie bzw. bei ihrer zuständigen Rentenversicherung oder Krankenkasse.