Unterstützung der medizinischen Rehabilitation

Reha stärken

Unterstützung der medizinischen Rehabilitation durch den Bundesrat ist ein gutes Zeichen für die Reha

Berlin, 05. Dezember 2019 – Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) begrüßt die Entschließung des Bundesrats die medizinische Rehabilitation zu unterstützen. Politische Maßnahmen zur Umsetzung von Reformen sind dringend notwendig.

Die Zunahme des medizinischen Fortschritts und der Spezialisierung im Gesundheitswesen, eine verstärkte Multimorbidität der Patienten sowie der demografische Wandel führen zu einem immer größeren Bedarf an Rehabilitations-Maßnahmen. Aufgrund zu geringer Vergütungssätze geraten immer mehr Reha-Einrichtungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten und ziehen dadurch im Wettbewerb um die besten Fachkräfte oft den Kürzeren. Ursache dafür ist, dass die Rahmenbedingungen in den letzten 20 Jahren für die medizinische Rehabilitation nicht angepasst worden sind. Mehr als 250 Reha-Einrichtungen sowie einige Verbände, darunter der BDPK, haben sich aus diesem Grund zusammengeschlossen und fordern mit der Kampagne „Reha. Macht’s besser!“ eine bessere Vergütung, einen einfachen Reha-Zugang sowie ein freies Wunsch- und Wahlrecht.

Nun hat der Bundesrat auf Initiative des Bundeslandes Baden-Württemberg am 29. November 2019 beschlossen, die medizinische Rehabilitation zu stärken und hebt dabei folgende besonders drängenden Punkte hervor, die verbessert werden sollen: Eine bessere Vergütung, die gesetzlich verankert werden soll, eine Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation, die Gleichstellung von stationären und ambulanten Rehabilitationskliniken bei den Apothekenversorgungsverträgen sowie ein verbesserter Reha-Zugang.

„Der Entwurf für ein Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) im Sommer war ein erster Schritt zur Stärkung der Rehabilitation. Die Unterstützung des Bundesrats ist ein weiterer. Nun hoffen wir, dass den Worten auch Taten folgen und das Kabinett den sehnlichst erwarteten Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr beschließt“, so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. „Des Weiteren fordern wir dazu auf, die vom Bundesrat aufgerufene Aufhebung der Trennung von Kranken- und Pflegeversicherung umzusetzen.“

Übernahme von Kosten durch Pflegeversicherung

Der Bundesrat greift die langjährige Forderung des BDPK auf, die patientenschädliche Trennung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aufzuheben. Derzeit ist es so, dass die Krankenkassen die Kosten für die Rehabilitation tragen, während die Pflegeversicherung vom Erfolg durch vermiedene Pflege profitiert. Deshalb erhalten nach Expertenmeinung zu wenig Patienten eine Reha-Maßnahme. Daher ist der Vorschlag des Bundesrats, die Trennung aufzuheben, eine gute Entscheidung, zumal er bereits Inhalt des vorangegangenen Koalitionsvertrags war, jedoch nicht umgesetzt worden ist.

Die vom BDPK präferierte Möglichkeit, wie eine Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung gestaltet sein könnte,  sieht einen Finanzausgleich zwischen Kranken- und Pflegeversicherung vor. Dabei würde die Pflegeversicherung verpflichtet, der Krankenkasse die Kosten für die Rehabilitationsleistungen zu erstatten, die diese zur Umsetzung von Pflegebedürftigkeit anbringt. So können Leistungen der Pflegebedürftigkeit verschoben werden und der wirtschaftliche Nachteil für die Krankenkassen – welche die Kosten für die Reha zahlen, während die Pflegeversicherung vom Erfolg einer niedrigen Pflege profitiert – wäre ausgeglichen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert