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Gruppen Therapie in der privaten Psychiatrie

Trotz ihrer gesetzlichen Verpflichtung bieten viele Betriebe das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nicht an, was auch als verkannte Chance gewertet werden kann, da dieses viele Maßnahmen zur Wiedereingliederung von erkrankten Arbeitnehmern in den betrieblichen Alltag beinhaltet, was sich nur positiv für den Betrieb auswirken kann.

Beratung zum Thema BEM

Das BEM greift nach einem Krankheitsfall ab 6 Wochen. Im Anschluss wird der Arbeitnehmer – am besten in Rücksprache mit dem Betriebsrat – zu einem BEM-Gespräch eingeladen, welches er- ohne Konsequenzen fürchten zu müssen- auch ablehnen kann.

Das BEM basiert auf beidseitiger Mitarbeit. Der Arbeitgeber sowohl als auch der Arbeitnehmer sollen in einem konstruktiven Gespräch fernab von Diagnosen klären, inwiefern der Arbeitsplatz oder die Arbeitsbedingungen einen Anteil an der Erkrankung haben. Folgebedingte Einschränkungen im Arbeitsalltag kann man mit diesem Gespräch so gut wie möglich beseitigen. Auch ergibt sich die Chance, eine schnellere Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Ein BEM ist auch ein beidseitiger Lernprozess. Der Arbeitgeber kann sehen, wie  er dazu beitragen kann, teilarbeitsplatzbedingten  Erkrankungen durch oft schon kleine Veränderungen vorzubeugen. Der Arbeitnehmer hingegen kann sich seinen Arbeitsalltag im Rahmen seiner Möglichkeiten so gestalten, dass er den bei Burnout zum Beispiel stressbedingten Ursachen aus dem Weg geht und so auch vorbeugend auf seine Gesundheit achten kann..