Meine Reha beantragen

Live Kinetik in der Reha - Fachklinik Sankt Lukas

Was bedeutet Rehabilitation

Rehabilitation stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Wiedereingliederung“.

Bei einer Rehabilitation handelt es sich um  eine Sozialleistung, welche Ihnen bei vorrübergehender Arbeitsunfähigkeit zur Wiedereingliederung in den Berufsalltag verhelfen soll. Dabei können körperliche, geistige oder psychische Erkrankungen im Vordergrund stehen.

 

Wahl des Kostenträgers – die ersten Schritte:

Eine Rehabilitationsmaßnahme wird von einem  zulässigen Kostenträger finanziert.

Darunter befinden sich folgende Träger:

 

  • Agentur für Arbeit
  • gesetzlichen Krankenversicherungen
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Versorger von Kriegsopfern nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Sozialämter
  • Jugendhilfe

 

Die Entscheidung für den zuständigen Kostenträger ist abhängig vom Grund der benötigten Wiedereingliederung. So ist z.B. bei einem Arbeitsunfall der zuständige Kostenträger die Unfallversicherung. Meist jedoch sind die Krankenkassen für die Kostenübernahme zuständig.

 

Die Wahl des Kostenträgers fällt oft nicht leicht, aufgrund dessen steht Ihnen für diese Entscheidung Ihr Hausarzt gerne zur Verfügung. Dieser stellt für Sie die Befundberichte zusammen und bespricht mit Ihnen die aktuelle Sachlage. Zum Großteil werden stationäre Maßnahmen, in diesem Fall Rehabilitationsmaßnahmen, erst bewilligt, wenn die ambulanten Möglichkeiten maximal ausgeschöpft sind oder für den Einzelfall nicht mehr ausreichen.

 

Die Antragstellung

Der erste und wichtigste Schritt für die Antragstellung  ist ein Arztbesuch bei Ihrem Hausarzt. Ihr Hausarzt begründet im Antrag die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme und beschreibt mithilfe von Arztberichten Ihre Beschwerden und Symptome. Viele Ärzte füllen den Antrag zusammen mit Ihnen aus und besprechen im Vorfeld die wichtigsten Eckpunkte und vorgesehenen Ziele der Rehabilitation. Sollte kein Arztbericht beim Antrag beiliegen, folgt oftmals ein ärztliches Gutachten, veranlasst durch den Kostenträger.

 

Erforderliche Unterlagen:

Die Unterlagen für eine erfolgreiche Antragstellung erhalten Sie bei den Kassen (online zum Download) oder gegebenenfalls bei Ihrem Hausarzt. Für Sie besteht dann die Möglichkeit den Reha-Antrag auch selbst auszufüllen. Hierbei sind keine speziellen Kenntnisse erforderlich. Hilfe wird Ihnen von den Kassen auf den Internetseiten angeboten. Die ausgefüllten Formulare müssen dann zusammen mit den Arztberichten und anderen bereitgestellten Unterlagen als Gesamtpaket eingereicht werden.

 

 

Die Wahl einer Wunschklinik

In Deutschland besteht für Sie das Recht auf eine Wunschklinik. Grundlage dafür ist das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht. Eine frühzeitige Abklärung mit der besagten Wunschklinik erleichtert den Vorgang der Antragstellung enorm. Somit kann bereits im Vorfeld geklärt werden, ob die ausgewählte Einrichtung für die benötigte Maßnahme geeignet ist. Wunschkliniken werden dennoch häufig abgelehnt, da auf Kliniken verwiesen wird  mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Sollte dieser Fall eintreten, besteht die Möglichkeit auf das Einlegen eines Widerspruchs. Dieser muss nach Möglichkeit schriftlich innerhalb von vier Wochen eingereicht werden. Hilfreich ist auch eine ausführliche Begründung für die Notwendigkeit der ausgewählten Klinik bereits beim Antrag beizulegen. Zudem können Sie sich Tipps und Ratschläge zur Formulierung eines Wiederspruchs bei Sozialverbänden einholen oder die unabhängige Patientenberatung (kostenfrei) kontaktieren.

 

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Homepage):

https://www.patientenberatung.de/de/beratung/patiententelefon