Heil-und Hilfsmittelversorgung

Unterstützung und Hilfe in der Orthopädie

Heil-und Hilfsmittelversorgung: Neuer Gesetzentwurf

An der Heil- und Hilfsmittelversorgung äußern Betroffene und Verbände schon seit langer Zeit Kritik. Nun hat der Gesetzgeber reagiert und einen ersten Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vorgelegt.

Geplant ist zum einen das „Mehr-Partner-Modell“, welches bedeutet, dass eine Krankenkasse, welche ein Hilfsmittel ausschreibt künftig mit mehreren Anbietern Verträge abschließen kann. Dabei bekommt das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Bei der Entscheidung für oder gegen einen Anbieter sollen jedoch andere Kriterien, wie Qualität oder die Erreichbarkeit, stärker ins Gewicht fallen.

Zum anderen sollen im Gesetzesentwurf zur neuen Heil-und Hilfsmittelversorgung die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Versicherten über die Inhalte der Verträge mit den Hilfsmittelanbietern zu informieren. Diese Informationen gab es bislang nur auf Nachfrage des Versicherten.

Hilfsmittelverzeichnis

Des Weiteren wird in der neuen Heil- und Hilfsmittelversorgung veranlasst, dass der Spitzenverband der Krankenkassen das bestehende Hilfsmittelverzeichnis auf seine Aktualität hin überprüfen und dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht dazu vorlegen muss. Dadurch wird erreicht, dass veraltete Hilfsmittel ausgelöscht werden und Innovationen schneller aufgenommen werden können.

Außerdem soll das „Blanko-Rezept“ eingeführt werden. Dabei entscheiden Physio- oder Ergotherapeuten selbstständig, welche Therapie, wie lange, in welcher Intensität sinnvoll ist. Die Diagnostik und Indikationsstellung obliegt jedoch weiterhin dem Arzt. Allerdings wird bei diesem Punkt des Gesetzentwurfes nicht darauf eingegangen, wie die Vergütung der Physio- oder Ergotherapeuten in Zukunft geregelt werden soll. Daher bleibt abzuwarten, ob sich das sogenannte „Blanko-Rezept“ in der Praxis bewähren wird oder nicht.

Wunschhilfsmittel

Abschließend lässt sich allerdings sagen, dass durch diesen Gesetzentwurf nicht alles besser wird, da die Hilfsmittel weiterhin selbst bezahlt werden müssen und auch an dem Festbetragssystem (=preisliche Obergrenze der Krankenkassen für die Erstattung) ändert der Entwurf nichts. Bei Einlagen und Kompressionsstrümpfen beispielsweise müssen Betroffene weiterhin selbst für die Mehrkosten aufkommen, die sie haben, wenn sich ein Wunschhilfsmittel erwerben und nicht das Hilfsmittel, für das die Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat.