Fitness-Tracker: Anschaffung durch Krankenkasse unterstützt
Wie aus dem Jahresbericht 2015 des Bundesversicherungsamtes (BVA) hervorgeht, hat der Trend zur Vermessung und ständigen Überwachung des Aktivitätsniveaus des eigenen Körpers mittlerweile auch die Krankenkassen und Aufsichtsbehörden erreicht.
Zwang zur Nutzung nicht erlaubt
Die Forderung zur Nutzung dieser Fitness-Apps, sowie das Verlangen dadurch gespeicherter Gesundheitsdaten, um Bonusleistungen zu erhalten, wurde den Krankenkassen jedoch durch das BVA untersagt.
Zuschüsse für Versicherte
Nach Auffassung des BVA wäre es durchaus gerechtfertigt, dass Krankenkassen ihren Versicherten Zuschüsse für solche Fitness-Tracker und ähnliche Geräte gewähren. Dies könnte in Form der, in der Satzung geregelten Bonusleistungen geregelt werden. Gesetzlich ist es möglich, den Bonus ohne jede Zweckbindung direkt in bar an den Versicherten auszuzahlen. So sollte, lt. BVA, die Bezuschussung für die Anschaffung besagter Geräte ohnehin zulässig sein.
Quelle: aerzteblatt.de