Neues Formular für die Rehabilitation 61 kann ab März bestellt werden

Radtouren durch Bad Griesbach

Es ist soweit, ab April können alle Vertragsärzte, die eine medizinische Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen wollen, dafür das Formular 61 nutzen.

Darauf weißt die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin: “Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation sei dann nicht mehr erforderlich, die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung entfalle.“

Die Rehabilitationsverordnung kann nun direkt und ohne Umweg mit Formular 61 verordnet werden. Das Formular wurde laut KBV überarbeitet und auf drei Seiten gekürzt. Dadurch soll das Ausfüllen wesentlich schneller vorn statten gehen.

Die neuen Papiervordrucke können Praxen ab März auf ihrem regulären Bezugsweg bestellen, zum Beispiel bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen oder gleich digital ausfüllen.

Quelle Deutsches Ärzteblatt