Meilenstein bei der Reha-Verordnung erreicht

Gymnastik in Bad Griesbach

Seit 2004 bin ich als Patientenvertreterin im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) tätig und setze mich unermüdlich für die Verbesserung der Situation rheumakranker Menschen ein. Ich hielt es anfangs für einen schlechten Scherz, dass Ärzte erst einen Antrag an die Kassen stellen müssen, um zu klären, ob sie eine Verordnung auf Rehabilitation für ihre Patienten ausstellen dürfen. Quasi einen Antrag auf einen Antrag! Zudem durften nur Ärzte eine Reha verordnen, die eine besondere Qualifikation nachweisen konnten. Für die Patienten bedeutete dies längere Wege zu teilweise unbekannten Ärzten sowie eine deutliche Verlängerung des Zeitraums, bis eine Rehabilitationsmaßnahme beginnen konnte. Damit ist bald Schluss!

Ab dem 1. April 2016 tritt die Neufassung der Rehabilitationsrichtlinie in Kraft. Ab dann können alle Vertragsärzte eine medizinisch notwendige Rehabilitation zulasten der Krankenkassen direkt verordnen. Sie sollen auf das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten nach § 9 SGB IX hinweisen.

Außerdem sind im Rahmen der Beratung die besonderen Erfordernisse der Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu beachten. Damit ist es uns als Patientenvertreter gelungen, über elf Jahre den Druck zur Veränderung der Richtlinie aufrechtzuerhalten und letztendlich eine Überarbeitung zu erreichen.

Zur Autorin

Marion Rink ist Vizepräsidentin der Deutschen rheuma-Liga Bundesverband