GKV- Versorgungsstärkungsgesetz tritt am 23.07.2015 in Kraft

Dr. Juergen Krauss

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung lobt die Ausweitung der Weiterbildungsförderung auf den fachärztlichen ambulanten Bereich. Diese Weiterbildungsmöglichkeit kann von maximal 1000 Stellen genutzt werden. Zusätzlich ist die Förderung der ambulanten Weiterbildung von Haus- und Fachärzten durch ein vorgeschlagenes Modell einer Stiftung perspektivisch in das Versorgungsstärkungsgesetz ausgenommen worden.
Einige Vorgaben im Gesetz werden vom KBV- Vorstand jedoch kritisch gesehen. Darunter fallen der Aufkauf von Arztpraxen, sowie die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Versorgung. Seines Erachtens führen die Terminservicestellen zu keinerlei Verbesserung der Versorgung. Daher wird diese von ihm abgelehnt.
Auch die Bundesärztekammer kritisiert die Terminservicestellen. Der Präsident der Bundesärztekammer fordert, dass Patienten die ihre vereinbarten Termine nicht wahrnehmen entsprechende Sanktionen erfahren sollten.
Die Regelung, dass Patienten ein Recht auf eine Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen bekommen, begrüßt der BÄK-Präsident. Er sieht es jedoch kritisch, dass die entsprechenden Richtlinien vom Gemeinsamen Bundesauschuss aufgestellt werden soll.
Allerdings treten am 23. Juli noch nicht alle Regelungen des Gesetzes in Kraft. In Artikel 20 des Gesetzes ist im Detail geregelt, ab wann welche Regelung in Kraft tritt.