Teilhabeplanung – eine individuelle Zukunftsperspektive?

Therme Bad Griesbach

Die Rückkehr zu einem selbstbestimmten Leben in der Gesellschaft kommt für viele behinderte Menschen oft einem Pilgerschritt gleich. „Zwei Schritte vor, einen Schritt zurück“. Wichtig, um die Teilhabe zu erfassen ist der subjektive Blickwinkel. Die umgebenden Lebenskontexte, die individuelle Lage und die eigenen Zukunftserwartungen sind wichtige Bestimmungsgrößen einer Teilhabeplanung.

Die BAR empfiehlt die Erstellung eines individuellen Teilhabeplans nach bestimmten Kriterien. Unter anderem die Einbeziehung der bio-psychosozialen Aspekte nach ICF sowie die Parameter Personenzentrierung, Partizipation und Sozialraumbezug.

Teilhabebedarf gibt es in den unterschiedlichsten Lebenslagen mit verschiedenen institutionellen Bezügen und Kostenträgern.

Es liegt im Interesse der Reha-Träger, ein sachgerechtes Reha-Konzept aufzustellen, als Grundlage eines zukunftsorientierten, zielgerichteten Vorgehens. Dies soll jedoch nicht eine starre Planung des gesamten Prozesses darstellen, sondern die Ziele sollen in wesentlichen Zügen festgelegt werden. Die Planung braucht deshalb Spielräume, Flexibilität und Korrekturfähigkeit. Der Spielraum für personenzentrierte Entscheidungen ist dabei durch die soziale Organisation, Leitbilder, Recht und Normen vorgegeben.

Die Teilhabeplanung dient dabei als Instrument zur Erreichung einer einheitlichen Praxis der Feststellung und Durchführung der einzelnen Leistungen innerhalb der Rehabilitation.

In die Planung sollten die beteiligten Reha-Träger, Leistungserbringer und die Menschen mit Behinderung einbezogen werden.  Zentrale Aufgabe soll es sein, die Personen dabei zu unterstützen, ihre Lebensläufe und Teilhabeziele zu entfalten. Dies kann nur funktionieren, wenn strukturelle und gesellschaftliche Ursachen für die Problemlagen des Einzelnen mitgedacht und beseitigt werden. Das heißt, Teilhabeplanung, die nicht in Institutionen und Gesellschaft eingeordnet und auf sie bezogen wird, ist wenig realistisch.

Die Hilfeplanung verfolgt das Ziel, eigene Ressourcen des Menschen zu erkennen und miteinzubeziehen. Eine schnellere Zuständigkeitsklärung und die gemeinsame Steuerung der Reha-Prozesse durch einen Teilhabeplan vermeiden unproduktive Zuständigkeitsstreitereien und sparen so Ressourcen ein. Die Perspektive der Menschen mit Behinderung kann durch das Instrument „Beratung“ oder „Case-Management“ in den Vordergrund gerückt werden.

In erster Linie geht es darum, für Menschen mit Behinderung kreative Ideen zu entwickeln, wie sie leben möchten und ihre Hilfe organisieren wollen und nicht nur um Leistungen und deren passgenaue Verwendung.

 

Quelle: bar-frankfurt.de