Nicht klein beigeben

Nicht klein beigeben

Der Reha-Antrag wird abgelehnt, der neue Rollstuhl verweigert, die Haushaltshilfe nicht bewilligt: Ärger mit der Krankenkasse kann sich jeder Versicherte einhandeln. Wer sich im Recht fühlt, sollte dann aber nicht einfach klein beigeben.

Die Krankkassen müssen über Anträge innerhalb von drei Wochen entscheiden. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes verlängert sich die Frist auf fünf, bei zahnärztlichen Gutachten auf sechs Wochen.

Widerspruch als Chance

Patientenberichte zeigen, dass dieser Weg oft erfolgreich ist. Wichtig: Reagiert die Kasse auf den Widerspruch nicht kann man nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage erheben. Als nächstes folg das Sozialgericht. Wer ein geringes Einkommen hat, kann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.