Neuerungen im Gesundheitswesen im Jahr 2013

Änderungen im Gesundheitswesen 2013

Ein neues Jahr beginnt und auf die Patienten kommen einige neue Gesetzte und Verordnungen

Für 2013 stehen fünf große Änderungen, in den Bereichen Praxisgebühr, Unisex Tarife, Patientenrechte, neue Beitragsbemessungsgrenzen und Betragsätze und eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung, an.

Patientenrechte

Ab 2013 wirkt das Patientenrechtegesetz. Wichtigste Punkte sind hier, die ärztliche Aufklärung über die Kosten für IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen) und die Möglichkeit für Patienten, sofort Einblick in ihre Patientenakten zu nehmen.

Praxisgebühr

2013 sind keine 10 Euro mehr beim Arzt pro Quartal zu bezahlen. Eine Milliarden Entlastung der Patienten wird dadurch erwartet.

Unisex Tarife

In der privaten Krankenversicherung müssen ab sofort keine Unterschiede bei der Beitragsfestsetzung zwischen Männern und Frauen mehr gemacht werden.

Beiträge

Die Beitragssätze betragen für 2013 15,5 %. Die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt bei 3.937.50 Euro.

Pflegeversicherung

Hier gilt eine neue Ausrichtung- es soll mehr Unterstützung für Demenzkranke und Wohngemeinschaften von Alten geben.

Quelle Deutsches Ärzteblatt 01/2013