Entlassmanagement aus dem Krankenhaus verbessern

Arztgespräch

Frisch aus dem Krankenhaus entlassen geht es für viele Patienten gleich zum Hausarzt ins Wartezimmer, um die Krankschreibung für den Arbeitgeber und dringend notwendige Medikamente zu erhalten. Solche Situationen sollen künftig vermieden werden. Krankenhäuser (dies gilt auch für psychosomatische Fachkrankenhäuser) können ihren Patienten bei Entlassung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Der behandelnde Arzt im Krankenhaus kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit (AU) feststellen.

Außerdem ist jetzt eine teilweise Verordnung von Arzneimitteln durch den Krankenhausarzt möglich. Die Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Soziotherapie und das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen war bisher nur niedergelassenen Ärzten vorbehalten. Über die Entlassung und die Medikation muss nun vorher der Patient vom behandelnden Krankenhausarzt genauestens informiert werden.

Das Krankenhaus hat jedoch weiterhin die Möglichkeit, Arzneimittel direkt mitzugeben, etwa um eine Versorgung am Wochenende sicherzustellen.

Quelle: www.rheuma-liga.de