Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz

Männer-Gesundheit in Bad Griesbach

Am 18.06.2015 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verabschiedet.

Laut der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach, wird die Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld – Kitas, Schulen und am Arbeitsplatz sowie in Pflegeheimen gestärkt. Des Weiteren werden Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt und der Impfschutz verbessert.

Dass angestrebte Ziel ist es Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen.

Das Präventionsgesetz verhilft zu einer stärkeren Zusammenarbeit, im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen. Das Gesetz soll dort greifen wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Die Weiterentwicklung von bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen bei Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ist dadurch möglich. Das Schließen von Impflücken in allen Altersgruppen wird angestrebt, um die Gesundheit aller aufrecht zu erhalten.

Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes:

Eine zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung wird durch den Gesetzesentwurf vorausgesetzt. In diese Zusammenarbeit werden die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung, als auch die Soziale Pflegeversicherung und auch die Unternehmen der privaten Krankenversicherung mit eingebunden. In einer Nationalen Präventionskonferenz werden gemeinsame Ziele festgelegt und das gemeinsame Vorgehen ausgearbeitet. An der Ausarbeitung sind die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner beteiligt.

Damit auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreicht werden können, erhält die Soziale Pflegeversicherung einen neuen Präventionsauftrag.

Mit Hilfe gesetzlicher Maßnahmen des Präventionsgesetzes wird die Impfprävention gefördert. Bei allen Routine- Gesundheitsuntersuchungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird in Zukunft der Impfschutz überprüft. Zur Unterstützung dieses Vorgehens, können zukünftig auch Betriebsärzte allgemeine Schutzimpfungen durchführen. Um einen großflächigen Krankheitsausbruch von z.B. Masern entgegenzuwirken, können Kindern die nicht geimpft sind von den zuständigen Behörden vorrübergehend aus der Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden. Damit überprüft werden kann welches Kind geimpft ist, muss bei der Aufnahme ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorliegen. Das Einstellen von Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen darf künftig anhand des Kriteriums, vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutz abhängig gemacht werden.

Präventionsempfehlungen dürfen künftig auch von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit zugeteilt zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen.