
Die Psychotherapeuten verordnen den Aufenthalt in der Klinik
Berlin – Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen künftig Krankenhausbehandlungen und Krankenbeförderungen verordnen. Damit erhalten sie mehr Entscheidungsspielraum bei der Versorgung ihrer Patienten.
Bislang durften ausschließlich Ärzte entsprechende Leistungen verschreiben. Diese Befugnis wurde nun per Gesetz ausgedehnt, die entsprechende Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angepasst. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Noch offene Fragen klären
Sobald die Honorarfrage geklärt ist, sollen demnach Therapeuten neben Krankenhausbehandlungen sowie Krankenbeförderungen zudem auch Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie verordnen dürfen. Hierzu werden KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss innerhalb der nächsten sechs Monate eine entsprechende Vergütungsregelung für Psychotherapeuten verhandeln.
Quelle Deutsches Ärzteblatt: Artikel vom 09.06.2017