Rheuma und Pflege

Balancierbalken in Bad Griesbach

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berichtet, dass in Deutschland derzeit rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig sind. Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder des hohen Alters auf Hilfe angewiesen sind, können eine Pflegestufe beantragen – oder künftig einen Pflegegrad.

Zum 1.1.2017 soll die neue Reform der Pflegeversicherung in Kraft treten, Hauptaugenmerk liegt darin auf der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Das bisherige System der drei Pflegestufen wird durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Die wichtigsten Änderungen durch die Reform sind dabei, dass zum einen eine Gleichstellung  von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung und psychisch, kognitiven Beeinträchtigungen erfolgt. Zum anderen sind künftig der Grad der Selbstständigkeit und der persönliche Bedarf an Hilfestellung ausschlaggebend für die Pflegebedürftigkeit.

Als Kehrseite der Reform steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.

Quelle: rheuma-liga.de