Reha- Sport als Reha-Nachsorge

Therapien in der Akutklinik für Psychosomatik

Reha- Sport als Reha-Nachsorge

Wenn es während einer medizinischen Rehabilitation für notwendig empfunden wird, kann Reha-Sport oder Funktionstraining als ergänzende Leistung beim Rehabilitationsträger beantragt werden. Der Sport muss anschließend innerhalb von 3 Monaten nach der Reha beginnen.

Zum Reha-Sport und zum Funktionstraining gehören vor allem Übungen, die der Koordination, Ausdauer oder Kräftigung der Muskulatur dienen, wie zum Beispiel Schwimmen, Gymnastik oder spezielle Angebote wie Herz-oder Lungensportgruppen. Ziel des Ganzen ist es, Menschen mit Behinderung oder Menschen, denen eine Behinderung droht, bei der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zu unterstützen.

Wenn eine Rehabilitation vor dem Reha-Sport erfolgte und der behandelnde Arzt in seinem Abschlussbericht die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme feststellt, werden die Kosten für diese Leistung im Normalfall von demselben Kostenträger übernommen. Kostenträger können die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse, die Kriegsopferfürsorge oder die Berufsgenossenschaft sein. Bei Geringverdienern oder nicht Versicherten kann auch das Sozialamt die Kosten übernehmen.

Leistungsträger in der Regel die Krankenkasse

Wenn dem Reha-Sport keine Rehabilitation vorausgegangen ist, ist der Leistungsträger in der Regel die Krankenkasse. Um das Angebot des Reha-Sportes nutzen zu können, muss zunächst ein Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden.

Da die Leistungen im Normalfall berufsbegleitend durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld oder Fahrkosten. Wenn während der Leistung eine Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit besteht, sind die entsprechenden Kostenträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur) zuständig.

Rehabilitationssport und auch Funktionstraining finden immer in Gruppen unter ärztlicher Aufsicht statt. Die Dauer der Reha-Sport Maßnahme ist je nach Leistungsträger unterschiedlich. Bei der Rentenversicherung dauert sie normalerweise bis maximal 12 Monate, bei der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 36 Monate und bei der Unfallversicherung unbegrenzt.

Dauer und Anzahl der Einheiten sind abhängig von der Schwere der Erkrankung und dem Rehabilitationsziel. In der Regel sind es 50 Einheiten, die jeweils 45 Minuten dauern. Es werden höchstens 3 Übungseinheiten pro Woche durchgeführt.

Rehabilitationssport findet bei Herz-Kreislauferkrankungen, nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen, bei bestimmten Atemwegserkrankungen und nach bestimmten Krebserkrankungen Anwendung.Funktionstraining dagegen wird bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und Osteoporose angewandt.