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Kostenzuständigkeit

Kostenzuständigkeit

 

Die Kosten für eine akute psychosomatische Krankenhausbehandlung tragen in der Regel gesetzliche oder private Krankenversicherungen.

Die Kosten für eine stationäre psychosomatische Rehabilitation tragen gesetzliche und private Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften.

Bei Beamten wird ein Teil der Behandlungskosten von der Beihilfe getragen.

Selbstverständlich haben sie als Selbstzahler jeder Zeit die Möglichkeit eine Behandlung in Anspruch zu nehmen.

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