Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme kann bei der zuständigen Krankenkasse (Formular 61 A,B,C,D) beantragt werden.
Die Einweisung für stationäre psychosomatische Krankenhausbehandlung erfolgt durch einen niedergelassenen Arzt oder auf Veranlassung der Kostenträger. Da die Klinik keine Planbetten hat, benötigen wir vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage und eine Einweisungsbescheinigung Ihres niedergelassenen behandelnden Arztes.
Vor der Aufnahme in die Klinik überprüfen wir unsererseits, ob unser Behandlungsangebot auf Ihre Erkrankung zugeschnitten ist. Ihre Bereitschaft, in der Therapie aktiv mitzuwirken, setzen wir als eine notwendige Voraussetzung für die Aufnahme in der Klinik voraus.
Eine Krankenhauseinweisung oder ein Rehabilitationsantrag kann durch den Hausarzt oder besser durch Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenarzt oder Ärzte anderer Fachrichtungen mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erfolgen.
Für weitere Informationen stehen wir ihnen gerne zu Verfügung.