Psycho­therapie-Richtlinie bringt weniger Bürokratie

Lächelnde Frauen

Psycho­therapie-Richtlinie bringt weniger Bürokratie, aber keine neuen Therapieplätze

Vor einem Jahr hat der Gemeinsame Bundes­aus­schusses (G-BA) mit der geänderten Psychotherapie -Richtlinie eine Strukturreform der ambulanten psycho­therapeutischen Versorgung angestoßen. Beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) in Berlin zogen die Psychotherapeuten nun eine überwiegend positive Bilanz zur praktischen Umsetzung. Sie übten aber auch Kritik.

Zum Beispiel habe die Strukturreform „keine neuen Kapazitäten geschaffen“, skizzierte Dieter Best. Der Psychologische Psychotherapeut war langjähriges Mitglied in der Vertreter­versammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und auch im dortigen Fachausschuss Psychotherapie tätig. Er bemängelte, dass durch das Verhalten der Krankenkassen, Anträge auf Kostenerstattung wegen der Reform abzulehnen, die Kapazitäten eher noch zurückgegangen seien.

Psychotherapie-Richtlinie zu reformieren

Zur Erinnerung: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber den G-BA beauftragt, die Psychotherapie-Richtlinie zu reformieren. Das Therapieangebot wurde durch eine psychotherapeutische Sprechstunde, frühzeitige diagnostische Abklärung, eine Akutversorgung und Möglichkeiten zur Rezidivprophylaxe flexibilisiert. Außerdem wurden das Antrags- und Gutachterverfahren vereinfacht sowie Gruppen­therapien gefördert. Verpflichtet wurden Psychotherapeuten auch zu einer persön­lichen telefonischen Erreichbarkeit (200 Minuten pro Woche) und dazu, diese Zeiten an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu melden.

Die Verpflichtung, zu festgelegten Zeiten persönlich erreichbar zu sein, statt den Anrufbeantworter einzusetzen, habe unmittelbar nach der Reform große Proteste bei den Psychotherapeuten ausgelöst, erinnerte Best, der auch viele Jahre Bundesvor­sitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) war. Inzwischen hätten die meisten Praxisgemeinschaften, wie die, in der er selbst arbeitet, eigens eine Kraft dafür eingestellt. Schwieriger sei es für Einzelpraxen gewesen, doch auch die hätten inzwischen ihre Praxisorganisation angepasst.

Niedrigere Hemmschwelle in die Psychotherapie

Die psychotherapeutische Sprechstunde (100 Minuten pro Woche) sei in jedem Fall „ein Beitrag zur Entstigmatisierung, weil die Hemmschwelle, einen Psychotherapeuten aufzusuchen, dadurch deutlich niedriger ist“, sagte Best. Weil die Patienten die Sprech­stunde jedoch anscheinend als unverbindlicher wahrnehmen als einen Termin zur Richtlinienpsychotherapie, würden sie häufiger ohne Terminabsage nicht erscheinen.

„Das ist ein Ärgernis“, so der Psychotherapeut. Notwendig sei in der Sprechstunde zudem „eine größere klinische Distanz“, wenn aufgrund fehlender Therapieplätze keine Weiterbehandlung in der eigenen Praxis möglich sei.

Geringerer bürokratischer Aufwand bei der Akutbehandlung

Das neue Element der Akutbehandlung bei besonderer Dringlichkeit schaffe für die Patienten einen schnelleren Zugang zur Versorgung. Die Psychotherapeuten „profi­tieren von dem geringeren bürokratischen Aufwand“, der sich aus dem Wegfall des Konsiliarberichts und dem Verzicht auf das Gutachterverfahren ergebe, berichtete Best. Bei der Akutbehandlung sind die Therapeuten den Krankenkassen gegenüber nur anzeigepflichtig.

Die mit der Reform einhergegangene Vereinfachung des Antrags- und Gutachter­verfahrens insgesamt findet Best sehr sinnvoll. Hier sind insbesondere die Bewilligungsschritte größer geworden. Das obligatorische Gutachterverfahren bei Therapiefortführungen ist entfallen, ebenso wie das für die Kurzeittherapie (KZT). Die Zweiteilung der KZT in zwei Therapieeinheiten à zwölf Stunden sei allerdings eine „unnötige bürokratische Hürde“, kritisierte Best. Das werde ihm von vielen Seiten zugetragen.

Positiv hinsichtlich der mit der Reform geförderten Gruppentherapie ist für Best die flexiblere und insgesamt im Vergleich zu vorher höhere Vergütung sowie der geringere bürokratische Aufwand bei der Kombination von Einzel-und Gruppentherapie. „Unklar finde ich hingegen, ob durch die neuen Regelungen tatsächlich mehr Patienten in Behandlung kommen, denn nur vier bis fünf Prozent sind tatsächlich für eine Gruppentherapie geeignet“, erläuterte er.

Kassen lehnen Anträge auf Kostenerstattung ab

Verärgert zeigte sich der Psychotherapeut bei der Veranstaltung der DGVT darüber, „dass die Krankenkassen versuchen, die Reform gegen Patienten und Psycho­thera­peuten zu wenden“, indem sie Anträge auf Kostenerstattung bei approbierten aber nicht kassenzugelassenen Psychotherapeuten verstärkt ablehnten.

Eine Umfrage der DPtV hatte vor Kurzem gezeigt, dass seit dem 1. April vergangenen Jahres deutlich weniger Anträge genehmigt wurden, als zuvor. 422 in Privatpraxen tätige Psychotherapeuten, vor allem aus Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen hatten sich an der Umfrage beteiligt.

Als Hauptgrund für die Ablehnung gaben die Krankenkassen den befragten Therapeuten zufolge an, dass die Terminservicestellen der KVen seit der Reform Therapieplätze vermitteln. Diese vermitteln jedoch nur in die Sprechstunde und in die Akutbehandlung.

Die Bundes­psycho­therapeuten­kammer hat eine umfassende Evaluation der Psychotherapiereform durchgeführt, deren Ergebnisse spätestens auf dem 32. Deutschen Psychotherapeutentag am 20. und 21. April in Bremen vorgestellt werden sollen.

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