Mit psychothera­peutischer Verordnung in die Klinik

Gruppen Therapie in der privaten Psychiatrie

Die Psychothera­peuten verordnen den Aufenthalt in der Klinik

Berlin – Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsycho­therapeuten dürfen künftig Krankenhausbehandlungen und Krankenbeförderungen verordnen. Damit erhalten sie mehr Entscheidungsspielraum bei der Versorgung ihrer Patienten.

Bislang durften ausschließlich Ärzte entsprechende Leistungen verschreiben. Diese Befugnis wurde nun per Gesetz ausgedehnt, die entsprechende Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) angepasst. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Noch offene Fragen klären

Sobald die Honorarfrage geklärt ist, sollen demnach Therapeuten neben Krankenhaus­behandlungen sowie Krankenbeförderungen zudem auch Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie verordnen dürfen. Hierzu werden KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss innerhalb der nächsten sechs Monate eine entsprechende Vergütungsregelung für Psychotherapeuten verhandeln.

Quelle Deutsches Ärzteblatt: Artikel vom 09.06.2017