Das ändert sich 2016: Versorgungsstärkungsgesetz

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Das neue Versorgungsstärkungsgesetz hat zum Ziel, in Zukunft eine gute erreichbare medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen.

Dieses Gesetz beinhaltet einige Neuerungen. Zum einen gibt es ab Januar sog. Terminservicestellen, an diese kann sich der Versicherte im Falle einer Überweisung zu einem Facharzt wenden. Die Servicestellen bieten einen Termin innerhalb einer Woche in zumutbarer Entfernung zum Wohnort an. Grundsätzlich besteht das Recht auf einen Facharzttermin innerhalb 4 Wochen.

Zum anderen wurden durch das in Kraft treten des Gesetztes die Patientenrechte gestärkt. Für die Versicherten herrscht nun Anspruch auf Zweitmeinung vor Eingriffen, mehr Wahlrechte bei Rehabilitationen und Anspruch auf Krankengeld bereits ab dem ersten Tag der AU.

Ebenfalls möchte das Gesetz die Versorgung verbessern. Dafür wurde ein Struktur- und Innovationsfonds eingerichtet. Der Strukturfonds fördert die Niederlassung von Ärzten bevor Unterversorgung droht, indem z.B. Zuschüsse zu Investitionskosten gegeben werden. Der Innovationsfonds, mit einem Volumen von 300 Millionen Euro jährlich (zunächst für 2016-2019) trägt  zur Förderung innovativer Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung bei.

 

Quelle: Gesundheit und Pflege aktuell 01/16