Das ändert sich 2016: Präventionsgesetz

Frau im Feld

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verfolgt das Ziel, die Menschen bei der Entwicklung gesundheitsförderlicher Lebensweisen zu unterstützen und diese im Alltag umzusetzen.

Für die Gesundheitsförderung insbesondere in Bereichen wie Kita, Schule, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen werden nun jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Neuerungen regeln, dass Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiter entwickelt werden, es soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren gelegt werden. Zudem gibt es Änderungen in der Impfprävention, der Status wird künftig bei Routine- und Jugendarbeitsschutzuntersuchungen abgefragt. Arbeitgeber in medizinischen Einrichtungen dürfen den Impfstatus der Mitarbeiter erfragen und in Kinderhorten kann es bei fehlender Impfung zum vorübergehenden Ausschluss, im Falle eines Krankheitsausbruchs in der Einrichtung, kommen. Für Familien ist es durch dieses Gesetz möglich, die Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung von vorher 8 Wochen auf jetzt 12 Wochen auszuweiten. Von der verlängerten wertvollen Unterstützung profitieren die jungen Mütter und Väter. Ebenso stellen die Krankenkasse je Versicherten 1,05€ für Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen zur Verfügung.

 

Quelle: Gesundheit und Pflege aktuell 01/16