Das ändert sich 2016: Krankenhausstrukturgesetz

Psychologische Beratung in der Fachklinik Sankt Lukas in Bad Griesbach

Durch das neue Gesetz wird eine gut erreichbare Versorgung vor Ort, gute Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal sowie eine hohe Qualität durch Spezialisierung sichergestellt. Ein Pflegestellen-Förderprogramm verbessert die Pflege am Bett mit insgesamt 660 Millionen Euro für 2016-2018 und ab 2019 mit bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch können mehr Pflegekräfte eingestellt und dauerhaft gehalten werden.

Qualität wird als zusätzliches Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt und stärker kontrolliert. Hierzu werden Qualitätszu- und abschläge eingeführt. Ferner gibt es ein Förderprogramm zur Neueinstellung bzw. Fort- und Weiterbildung von Hygienefachkräften um Krankenhauskeime wirksam zu bekämpfen.

Durch das Strukturgesetzt soll die Versorgung sichergestellt werden, d.h. dass Krankenhäuser in ländlicher Region, die unverzichtbar sind, durch Zuschläge unterstützt werden. Krankenhäuser die in hohem Maß an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, erhalten mehr Zuschläge als andere, die ambulante Notfallversorgung erhält ebenfalls mehr Unterstützung.

Zudem verbessert das Gesetz die Anschlussversorgung. Die Kurzzeitpflege stellt eine neue Leistung der Krankenkassen dar, ebenso werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Dies schließt Versorgungslücken v.a. für Patienten, die keinen Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung haben.

 

Quelle: Gesundheit und Pflege aktuell 01/16