Leistungsbewilligungen und –ablehnungen durch Krankenkassen

Reha im Thermalbad Fachklinik St. Lukas

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, hat heute in Berlin die von ihm in Auftrag gegebene Studie „Leistungsbewilligungen und –ablehnungen durch Krankenkassen“ des IGES Instituts vorgestellt. Die Studie zeigt insbesondere, dass es bei der Bewilligung und Ablehnung von Leistungsanträgen teils erhebliche Unterschiede gibt. Vorallem zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen und den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen. Nach Ansicht von Staatssekretär Laumann sind diese Unterschiede größtenteils nicht nachvollziehbar und gehören unverzüglich abgestellt.

Vorsorge und Rehabilitation

So wird beispielsweise bei den Leistungen im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation im Durchschnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) von den Krankenkassen abgelehnt. Die Spannbreite der Ablehnungsquoten der einzelnen Krankenkassenarten liegt dabei zwischen 8,4 und 19,4 Prozent. Gegen rund jede vierte Leistungsablehnung in dem Versorgungsbereich wird Widerspruch eingelegt (24,7 Prozent). Und weit mehr als jeder zweite eingelegte Widerspruch (56,4 Prozent) ist erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich. Das hat zur Folge, dass der Antrag schließlich doch wie beantragt oder mit anderer Leistung bewilligt wird. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter trifft das sogar auf sage und schreibe fast drei von vier Widersprüchen zu (72,0 Prozent).

Bewilligungspraxis der Krankenkassen

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse erinnert Staatssekretär Laumann die Krankenkassen an ihre gesetzlichen Pflichten, denen sie bei allen Leistungsbereichen nachkommen müssten: „Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen. Es ist auch nicht zu erklären, wieso die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden zwischen den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen. Die Krankenkassen dürfen erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen zunächst einmal systematisch ablehnen, obwohl die Menschen einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf haben. Das untergräbt massiv das Vertrauen in die Krankenkassen.“

Besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert daher u. a. mehr Transparenz von ihnen. „Vor allem müssen die Krankenkassen in Zukunft verpflichtet werden, die Daten zu den Leistungsbewilligungen und –ablehnungen zu veröffentlichen. Außerdem müssen sie die Patienten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung und das Widerspruchsverfahren informieren. Auch muss erreicht werden, dass die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegt werden. Damit würde die Wahlfreiheit der Bürger gestärkt, sich ganz bewusst für oder gegen eine Krankenkasse zu entscheiden. Denn der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht allein über die Höhe des Zusatzbetrags, sondern vor allem über die Qualität der Leistungen geführt werden“, sagt Laumann. Er wiederholt zudem seine Forderung, dass Patienten bei Leistungsanträgen nach Ablauf der Entscheidungsfrist nicht nur einen Kostenerstattungsanspruch, sondern einen Anspruch auf die Sache selbst haben und die Krankenkassen diesen bezahlen müssen.

Quelle:www.patientenbeauftragter.de/10-pressemitteilungen/patientenrechte/169-neue-studie-zur-bewilligung-von-leistungsantraegen